Informationen für Wohnung­sinteressenten

Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft

Grundsätze einer Genossenschaft

Sicher wie Eigentum, flexibel wie Miete.

  • Passt die Wohnung nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen, ist ein unkomplizierter Umzug in eine andere, freie Wohnung der Genossenschaft möglich.
  • Treten Mängel an Wohnung, Haus und Hof auf, kümmert sich die Genossenschaft schnell und unbürokratisch darum.
  • In einer Genossenschaft steht gutes und sicheres Wohnen an erster Stelle. Die Mitglieder genießen ein lebenslanges Wohnrecht.
  • Die Mitglieder sind für die Erhaltung der Genossenschaft verantwortlich und haften mit ihren Einzahlungen.
  • Kaution und Provision gibt es bei Genossenschaften nicht. Wer Mitglied wird, kauft Genossenschaftsanteile, die verlässlich verzinst – und bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurückgezahlt werden.
  • Eine Genossenschaft ist auf die Förderung der Mitglieder ausgerichtet, nicht (primär) auf die Dividendenausschüttung.
  • Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände genutzt.
  • Über den Kurs der Genossenschaft kann jedes Mitglied gleichberechtigt mitbestimmen: Die demokratische Organisation von Genossenschaften gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird.
Satzung

Unsere Satzung

Unsere Mitgliederversammlung

Sie haben Interesse an einer Genossenschaftswohnung?

Bitte über­senden Sie uns den aus­gefüllten und unter­zeichneten Frage­bogen mit Ihrem Wohnungs­wunsch. Von einem persön­lichen Besuch in unserer Geschäfts­stelle bitten wir Sie aus aktuellem Anlass abzusehen.

Ihr Interessenten­frage­bogen wird von uns ausgewertet und für den Fall, dass wir Ihren Wohnungs­wunsch erfüllen können, vorgemerkt. Sofern Wohnungen frei werden, die Ihrem Anforderungs­profil ent­sprechen, werden wir Ihnen diese anbieten.

Beachten Sie jedoch, dass wir mit unserem geringem Wohnungs­bestand in der Regel nur ca. 25 Kündigun­gen pro Jahr erhalten. Sie müssen mit einer längeren Warte­zeit rechnen.

Häufige Fragen und Antworten

Warum Genossenschaft?

Die Gemeinnütziger Beamten- Wohnungs­verein eG ist eine Selbsthilfe­einrichtung zur Schaffung und Erhaltung von gutem, sicheren, und sozial verantwort­barem Wohnraum. Die Genossenschaft ist demokratisch organisiert. Eine Mitgliedschaft berechtigt, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, z.B. Wohn­raum anzumieten.

Ein weiterer Vorteil ist das Dauer­wohnrecht (keine Eigen­bedarfsk­ündigung), die Möglichkeit eines unkomplizierten Wohnungs­wechsels innerhalb der Genossenschaft, gute Verzinsung der Einlage, günstige Nutzungs­gebühren und ein guter Service.

Welche Kosten fallen für eine Mitgliedschaft an?

Ein Genossen­schafts­anteil entspricht 50,00 Euro. Mit einem Genossen­schafts­anteil erwirbt man eine Mit­glied­schaft. Je nach Wohnung sind laut Satzung weitere Pflicht­anteile zu zeichnen. (100,00 Euro-550,00 Euro) Ein Eintritts­geld wird nicht erhoben. Die Einlage ist sofort in voller Höhe zu entrichten.

Wann werde ich Mitglied in der Genossenschaft? Bereits bei der Anmeldung?

Erst bei Abschluss eines Dauer­nutzungs­vertrages muss auch der Beitritt zur Genossen­schaft erfolgen, und damit die benötigten Pflicht­anteile erworben und ein­ge­zahlt werden.

Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen?

Die Genossen­schafts­anteile sind Ihr Geschäfts­guthaben. Das Geld kommt der Genossen­schaft zu Gute und wird für Sanierungen und Rück­lagen ver­wendet. Bei Kündigung der Mit­glied­schaft wird das Geschäftsguthaben satzungs­gemäß zurück­gezahlt. (siehe Satzung)

Wie hoch ist die jährliche Dividende und wann erfolgt die Auszahlung?

Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Mit­glieder­versammlung beschlossen. In den ver­gangenen Jahren lag die Verzinsung der geleisteten Einlage konstant bei 4 %. Die Aus­zahlung der Dividende erfolgt nach der Mit­glieder­versammlung.  Dividenden­berechtigt ist das Geschäfts­guthaben per 01.01. des ent­sprechenden Jahres.

Kündigung der Mitgliedschaft

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsj­ahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossen­schaft erklären. Das Mitglied scheidet aus der Genossen­schaft zu dem Jahres­schluss aus, zu dem die Kündi­gung frist­gerecht erfolgt ist. Sie muss spätestens drei Monate vor Ende des Geschäfts­jahres der Genossen­schaft zu­ge­gangen sein. Die Kündi­gung muss schriftlich erfolgen.

Werden Wohnungen nur an Beamte vermietet?

Die Genossenschaft wurde 1924 von Beamten gegründet, vermietet werden die Wohnungen jedoch an ALLE!

Ansicht Stader Straße 70

Aktuelle Unternehmensstammdaten

Gründung: 29.12.1924

Rechtsform: eingetragene Genossenschaft

Eintragung: Genossenschaftsregister-Nr. 311 HB

Anzahl der Wohnungen: 518

Wohnfläche: rd. 32.500 qm

Genossenschaftsmitglieder: 614

Bilanzsumme: 5.516.902,57 €

Aktuelle Dividende auf Geschäftsanteile: 4 %

Genossenschaftsorgane: 3 Vorstandsmitglieder, 6 Aufsichtsratsmitglieder

Sitz: Stader Str. 70, 28205 Bremen