Informationen für Wohnungsinteressenten
Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft
Grundsätze einer Genossenschaft
Sicher wie Eigentum, flexibel wie Miete.
- Passt die Wohnung nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen, ist ein unkomplizierter Umzug in eine andere, freie Wohnung der Genossenschaft möglich.
- Treten Mängel an Wohnung, Haus und Hof auf, kümmert sich die Genossenschaft schnell und unbürokratisch darum.
- In einer Genossenschaft steht gutes und sicheres Wohnen an erster Stelle. Die Mitglieder genießen ein lebenslanges Wohnrecht.
- Die Mitglieder sind für die Erhaltung der Genossenschaft verantwortlich und haften mit ihren Einzahlungen.
- Kaution und Provision gibt es bei Genossenschaften nicht. Wer Mitglied wird, kauft Genossenschaftsanteile, die verlässlich verzinst – und bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurückgezahlt werden.
- Eine Genossenschaft ist auf die Förderung der Mitglieder ausgerichtet, nicht (primär) auf die Dividendenausschüttung.
- Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände genutzt.
- Über den Kurs der Genossenschaft kann jedes Mitglied gleichberechtigt mitbestimmen: Die demokratische Organisation von Genossenschaften gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird.
Haben Sie Fragen?
Unsere Satzung
Unsere Mitgliederversammlung
Sie haben Interesse an einer Genossenschaftswohnung?
Leider können wir derzeit keine weiteren Wohnungsinteressenten mehr aufnehmen.
Häufige Fragen und Antworten
Warum Genossenschaft?
Ein weiterer Vorteil ist das Dauerwohnrecht (keine Eigenbedarfskündigung), die Möglichkeit eines unkomplizierten Wohnungswechsels innerhalb der Genossenschaft, gute Verzinsung der Einlage, günstige Nutzungsgebühren und ein guter Service.
Welche Kosten fallen für eine Mitgliedschaft an?
Ein Genossenschaftsanteil entspricht 50,00 Euro. Mit einem Genossenschaftsanteil erwirbt man eine Mitgliedschaft. Je nach Wohnung sind laut Satzung weitere Pflichtanteile zu zeichnen. (100,00 Euro-550,00 Euro) Ein Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Die Einlage ist sofort in voller Höhe zu entrichten.
Wann werde ich Mitglied in der Genossenschaft? Bereits bei der Anmeldung?
Erst bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages muss auch der Beitritt zur Genossenschaft erfolgen, und damit die benötigten Pflichtanteile erworben und eingezahlt werden.
Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen?
Die Genossenschaftsanteile sind Ihr Geschäftsguthaben. Das Geld kommt der Genossenschaft zu Gute und wird für Sanierungen und Rücklagen verwendet. Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird das Geschäftsguthaben satzungsgemäß zurückgezahlt. (siehe Satzung)
Wie hoch ist die jährliche Dividende und wann erfolgt die Auszahlung?
Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung beschlossen. In den vergangenen Jahren lag die Verzinsung der geleisteten Einlage konstant bei 4 %. Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach der Mitgliederversammlung. Dividendenberechtigt ist das Geschäftsguthaben per 01.01. des entsprechenden Jahres.
Kündigung der Mitgliedschaft
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Sie muss spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres der Genossenschaft zugegangen sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Werden Wohnungen nur an Beamte vermietet?
Die Genossenschaft wurde 1924 von Beamten gegründet, vermietet werden die Wohnungen jedoch an ALLE!

Aktuelle Unternehmensstammdaten
Gründung: 29.12.1924
Rechtsform: eingetragene Genossenschaft
Eintragung: Genossenschaftsregister-Nr. 311 HB
Anzahl der Wohnungen: 518
Wohnfläche: rd. 32.500 qm
Genossenschaftsmitglieder: 614
Bilanzsumme: 5.516.902,57 €
Aktuelle Dividende auf Geschäftsanteile: 4 %
Genossenschaftsorgane: 3 Vorstandsmitglieder, 6 Aufsichtsratsmitglieder
Sitz: Stader Str. 70, 28205 Bremen