Service für unsere Mieter

Hilfreiche Informationen für unsere Mieter

Häufige Fragen und Antworten

Ich haben meinen Namen geändert- was muss ich tun?

Wir benötigen eine schriftliche Erklärung, im Falle einer Namensänderung (z. B. bei Heirat) einen amtlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde). Bitte reichen Sie das entsprechende Dokument bei uns ein.

Ich benötige eine Mietbescheinigung- was muss ich tun?

Diese Bescheinigungen stellen wir Ihnen auf Wunsch gern aus. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Muss ich als Mieter die Hausreinigung und Schneebeseitigung selber durchführen?

Wir als Genossenschaft legen großen Wert auf ein ordentliches und sauberes Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen und Häuser. Deshalb erwarten wir die ordnungsgemäße Ausführung der Hausreinigung. Diese ist im Regelfall von den Mietern selbst durchzuführen. Dies geschieht einmal wöchentlich im Wechsel mit den Nachbarn. Die Reinigungswoche beginnt immer montags und endet sonntags. In dieser Zeit ist der jeweilige Mieter dafür zuständig, dass das Treppenhaus einen sauberen und gepflegten Eindruck vermittelt.

Durch die Ausführung in Eigenverantwortung kann jeder Mieter eine kostspielige Position in den Nebenkosten verhindern. Für die Schneebeseitigung ist ein Winterdienst beauftragt.

Ich habe meine Nebenkostenabrechnungen verlegt- wie erhalte ich eine Ersatzabrechnung?

Das ist überhaupt kein Problem. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf! Bitte beachten Sie, dass wir für die Ersatzbeschaffung eines Abrechnungsdokumentes eine kleine Gebühr von € 5,00 pro Stück erheben.

Ich habe mich aus meiner Wohnung ausgesperrt. Ich habe meinen Schlüssel verloren.

In diesem Fall ist das Ihre private Angelegenheit. Bitte rufen Sie einen Schlüsseldienst. Die Genossenschaft hat keine Ersatzschlüssel.

Zuverlässiger Partner: Firma Lübkemann: 0151 177 09 166

Mein Nachbar ist sehr laut. Was kann ich tun?

Haben Sie bereits einmal bei Ihrem Nachbarn geklingelt? Im Sinne des genossenschaftlichen Grundgedankens, versuchen Sie doch zunächst einmal ihn darauf anzusprechen um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Kommt es vermehrt zu Ruhestörungen, helfen wir Ihnen gerne während unserer Geschäftszeiten weiter und setzen uns für Sie ein. Hierfür ist ein schriftliches Lärmprotokoll zwingend erforderlich.

Kommt es zu nächtlichen Ruhestörungen, möglicherweise mit bedrohlichen Situationen, rufen Sie die Polizei unter 110.

Wie lüfte ich richtig?

Schauen Sie hierzu unsere Informationen im Erklärvideo an.
zum Erklärvideo

Reparaturwunsch

Sie haben einen Reparaturwunsch?

Satzung

Unsere Satzung

Notfall

Ich habe einen Notfall

Wann ist es ein Notfall?

Auch wenn ein Ereignis für Sie sehr akut und belastend ist, handelt es sich nicht zwingend um einen Fall für den Notdienst. Ein Fenster zieht, meine Tür knallt, mein Wasserhahn tropft,….. dies sind keine Notfälle. Wir nehmen Ihren Reparaturauftrag gerne während unserer Geschäftszeiten oder per E-Mail entgegen.

Bei Wasserschäden, Ausfall der Elektroanlage, Ausfall der Heizungsanlage (nicht ein einzelner Heizkörper!!) ein vertopftes WC rufen Sie bitte den Notdienst an.

Notdienste

Telefonnummern bei dringenden Notfällen

Öl-/Gasheizungsstörungen

Firma HWT Hansen

Telefon (04207) 998 0

Klempner- und Sanitärarbeiten

Firma HWT Hansen

Telefon (04207) 998 0

Elektroinstallation

Firma Elektro Alpert

Telefon (0171) 800 36 59

Abflussverstopfungen

Firma Rotek

Telefon (0421) 391714

Schlüsseldienst/Fenster/Türen

Firma Lübkemann

Telefon (0151) 177 09 166

Rauchwarnmelder - Störung am Wochenende

(Signal durch schwache Batterie)

Firma ISTA, Telefon (0201) 50744497